In Anbetracht der Globalisierung und freien Verkehrs von Personen, Kapital, Leistungen und Erzeugnissen richten wir unser Angebot ebenfalls an ausländische Personen. Gute Fremdsprachenkenntnisse der Kanzleimitarbeiter verschafft uns die Möglichkeit, Führerrolle in Strukturen des polnischen Rechts zu spielen.
IM RAHMEN UNSERER TÄTIGKEIT BIETEN WIR:
- Rechtshilfe für ausländische Unternehmer, die beabsichtigen, ein Gewerbe auf dem polnischen Markt zu eröffnen, insbesondere durch: Eröffnung des Gewerbes in erforderlicher Form, Erwerb von unbeweglichem Vermögen auf dem Gebiet Polens, Anstellen von Arbeitnehmern, Vertretung vor polnischen Organen der öffentlichen Verwaltung und Gerichten, Erledigung von laufenden rechtlichen Sachen, sowie komplexe juristische Bedienung den mit lokalen Trägern abgeschlossenen Geschäfte,
- Rechtshilfe für Einführer von Erzeugnissen und Leistungen auf den polnischen Markt in Form der Anspruchserhebung von unzuverlässigen Geschäftspartnern aus Nichterfüllung bzw. Mißerfüllung von Verträgen (Eintreibung von Forderungen),
- Rechtshilfe für natürliche Personen, die vom Schicksal mit Polen verbunden wurden, darunter u.a. Hilfe bei Bewerbung um Einwilligungen, Genehmigungen und Erlaubnisse, die sich aus den Ausländergesetzen ergeben.
Koprowski Gąsior
Gierzyńska & Partners
Law Firm
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