Honorarfestsetzung

    Die Honorarhöhe hängt von Sachencharakter und Kompliziertheit, sowie vom Arbeitsaufwand des Juristen ab. Jeder Fall wird individuell geschätzt. Die Information über die Vergütungshöhe wird stets vor der Leistungserbringung dem Kunden mitgeteilt. Üblicherweise verwenden wir nachfolgende Abrechnungssysteme:

    • System von Stundenabrechung, d.h. die Vergütungshöhe wird aufgrund der Anzahl von Arbeitsstunden bestimmt,
    • System der Pauschalvergütung, d.h. die Vergütungshöhe ist konstant und durch einen Monatsbetrag bestimmt,
    • System der gemischten Vergütung, d.h. die Vergütungshöhe ist innerhalb eines festgesetzten Stundenlimits konstant, und bei der Limitüberschreitung wird die Vergütungshöhe nach dem Stundensatz bestimmt,
    • System der einmaligen Vergütung, d.h. die Vergütungshöhe wird jeweils einmal für die erbrachte Leistung bestimmt,
    • System success fee, d.h. die Höhe einer zusätzlichen Vergütung ist von der erfolgreichen Lösung der Sache abhängig.
 
Koprowski Gąsior
Gierzyńska & Partners
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